Arbeitsrecht für Unternehmen.

Wir beraten und betreuen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Dies ist sicherlich kein Nachteil, denn hieraus entstand in der Vergangenheit ein Know-How, das für die anwaltliche Beratungsqualität unseres Erachtens enorm wichtig ist.

 

Als Arbeitgeber kennen Sie vor allem die Probleme, die sich im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen stellen. Aufgrund umfassender arbeitsrechtlicher Schutzgesetze ist vor allem bei Anwendbarkeit des Kündigungschutzgesetzes die rechtliche Position des Arbeitgebers eher geschwächt. Eine Kündigung sollte daher so gut wie möglich vorbereitet sein, hier ist frühestmögliche Beratung sinnvoll. Wir erleben leider häufig, dass Kündigungen arbeitgeberseitig ausgesprochen werden, ohne dass zuvor eine rechtliche Überprüfung statt findet und somit Chancen vergeben werden. In solchen Situationen ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Kündigungsschutz häufig problematisch und wenn dann in der Regel nur mit überdurchschnittlich hohen Abfindungszahlungen zu bewerkstelligen sind. 

 

Bereits bei der Begründung von Arbeitsverhältnissen können durch richtige Arbeitsvertragsgestaltung bereits wichtige Weichen gestellt werden- Wir unterstützen Sie gerne bei der Ausgestaltung und Formulierung von Arbeitsverträgen.

 

Auch während des Verlaufs des Arbeitsverhältnisses unterstützen wir Sie gerne in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen.

 

Zu sehr häufig durch uns bearbeiteten Themen gehören z.B.:

  • Arbeitsvertrag
  • Abmahnung
  • Vergütung
  • Urlaub
  • Überstunden
  • Elternzeit / Mutterschutz
  • Wettbewerbsverbot
  • Kündigung
  • Aufhebungsvertrag
  • Zeugnis