Arbeitsrecht für Arbeitnehmer.

Wir beraten und betreuen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Dies ist sicherlich kein Nachteil, denn hieraus entstand in der Vergangenheit ein Know-How, das für die anwaltliche Beratungsqualität unseres Erachtens enorm wichtig ist.

 

Vor allem bei der Tätigkeit für Arbeitnehmer ist es von großem Vorteil, beide Seiten zu kennen – die Arbeitgeber- und die Arbeitnehmerseite. Wir kennen die Schwierigkeiten, Kündigungen rechtssicher zu gestalten, den Druck, den Arbeitgeber in vielen Fällen aufbauen, um die Zustimmung zur Kündigung zu erreichen. Es gibt Möglichkeiten, diesem Druck Stand zu halten, rechtlichen Gegendruck zu erzeugen und so die Position des Arbeitnehmers wesentlich zu verbessern, wenn man die Schwachstellen der Arbeitgeber kennt. Es ist unser tägliches Geschäft, direkt mit Arbeitgebern zu verhandeln - persönlich, telefonisch oder vor Gericht. Dadurch können “beschädigte Arbeitsverhältnisse“ eventuell gerettet werden oder aber eine Beendigung zu möglichst guten Konditionen herbeigeführt werden.

 

 Hier ein kleiner Ausschnitt typischer von uns bearbeiteter arbeitsrechtlicher Problemfelder:

  • Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen

  • Kündigungsschutz

  • Abfindung

  • Aufhebungsvertrag

  • Abwicklungsvertrag

  • Zeugnis

  • Fragen des Entgelts (Lohn, Gehalt)

  • Elternzeit, Mutterschutz

  • Abmahnungen

  • Direktionsrecht des Arbeitgebers

  • Betriebliche Altersvorsorge

  • Urlaub

  • Schwerbehindertenrechte

 Selbstverständlich vertreten wir Sie auch gerne in allen anderen arbeitsrechtlichen Fragen.