Mietrecht.

Das Mietrecht umfasst sowohl das Wohnraummietrecht als auch das Gewerberaummietrecht. In diesem Rechtsgebiet kommt es immer wieder zu Irrungen und Wirrungen aufgrund der Vielfalt der Normen und der sich ständig wandelnden Rechtsprechung. Probleme und Streitfälle treten insbesondere bei Vertragsschluss, bei Mängeln der Mieträume und bei der Beendigung des Mietverhältnisses auf. In jeglichen Situationen, die das Gewerbe- und Wohnraummietrecht mit sich bringt, stehen wir Vermietern sowie Mietern beratend und unterstützend zur Seite.

 

Unsere Tätigkeiten umfassen beispielsweise

  • die Prüfung und Gestaltung von Mietverträgen
  • Instandsetzungsarbeiten und Schönheitsreparaturen, energetische Sanierung
  • Mängel der Mietsache (Schimmel, zugige Fenster, Lärm, Temparatur)
  • die Zulässigkeit und Höhe von Mietminderungen
  • die Geltendmachung von Mietrückständen
  • Modernisierungsmaßnahmen und Mieterhöhungen
  • Kündigungen, Fragen rund um den Eigenbedarf, Aufhebungsvereinbarungen
  • Räumungsklagen
  • Hausordnungen und Störungen des Hausfriedens