Wohnungseigentumsrecht.

Das Wohnungseigentumsrecht regelt sowohl die Begründung von Wohnungseigentum als auch das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und letztlich das Verhältnis zur Verwaltung und deren Rechte und Pflichten.

 

Gerne beraten und vertreten wir Sie bei

  • baulichen Veränderungen, der Pflicht zur Kostentragung
  • Gemeinschaftsordnung oder Teilungserklärungen
  • der Prüfung und Anfechtung von Beschlüssen
  • Miteigentumsanteilen
  • Sondernutzungsrechten
  • Gemeinschafts- oder Sondereigentum
  • Stimmrechten in der Wohnungseigentümerversammlung
  • Wirtschaftsplänen und WEG-Jahresabrechnungen