Strafrecht.

Der anwaltliche Beistand kann in sämtlichen Bereichen des Strafrechts für den Mandanten von existenzieller Bedeutung sein. Ohne den Einsatz eines Anwaltes hat der Beschuldigte nicht das Recht, in die Akten der Staatsanwaltschaft Einsicht zu nehmen. Demnach ist es ihm nicht möglich, sich ein Bild über das Wissen der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft zu machen, die Beweislage einzuschätzen und die Aussagen der Zeugen und Mitbeschuldigten zu erfahren um Widersprüche aufzudecken bzw. aufzuklären.

 

In fast allen Fällen ist es sinnvoll und wichtig, erst nach erfolgter Akteneinsicht eigene Angaben zur Sache zu machen – sofern solche Angaben überhaupt sinnvoll sind. Schließlich ist niemand verpflichtet, an seiner eigenen Strafverfolgung aktiv mitzuwirken. Leider werden durch zu frühe Angaben gegenüber der Polizei und der Staatsanwaltschaft oft Tatsachen geschaffen, die die spätere Verteidigung erschweren. Im Bereich der Strafverteidigung kommt dem Grundsatz „Ohne meinen Anwalt sage ich gar nichts“  besondere Bedeutung zu.

 

Für eine effektive Strafverteidigung ist daher anzuraten, sich frühzeitig, möglichst schon im Ermittlungsverfahren durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Wir verfügen über die Erfahrung aus hunderten von Prozessen vor allem aus den Bereichen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG, BTM), Körperverletzung (gefährliche Körperverletzung, schwere Körperverletzung), Betrug, gewerbsmäßiger Betrug, Diebstahl, Raub, schwerer Raub, räuberische Erpressung, Erpressung, Nötigung, Totschlag, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sonstige Sexualdelikte, Trunkenheitsfahrt, Gefährdung des Straßenverkehrs, sonstige Verkehrsdelikte, Verstoß gegen das Waffengesetz (WaffG), Beleidigung, Aussagedelikte …

 

Durch eine professionelle Verteidigung im Strafverfahren wird eine effektive Kommunikation zwischen dem Beschuldigtem, der Strafverfolgungsbehörde und gegebenenfalls dem Gericht gewährleistet. Von einer Aussage des Beschuldigten ohne Verteidiger oder Verteidigerin sowie ohne Kenntnis über den Aktensachstand ist deswegen grundsätzlich abzuraten. Je früher hier die Interessen des Mandanten professionell formuliert werden, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Strafverfahren zu einem erfolgreichen und schnellen Abschluss führt.