Sozialrecht

Das Sozialrecht ist ebenso wie das Verwaltungsrecht ein Teil des öffentlichen Rechts und damit geprägt von einem Über- (= öffentliche Verwaltung, Behörde) und Unterordnungsverhältnis (Antragsteller, Leistungsempfänger). Das Sozialrecht ist eine Sammel- und Querschnittsmaterie, die zahlreiche einzelne Rechtsgebiete in sich vereint. Es unterteilt sich nach der traditionellen Klassifikation in die Bereiche Sozialversicherung, Sozialversorgung (z.B. Schwerbehindertenrecht, Wohngeld, Kindergeld, Erziehungsgeld, Ausbildungsförderung) und Sozialhilfe (Hartz IV).

Gerade in einer sich so schnell veränderter Umstände anpassenden Materie wie dem Sozialrecht ist es wichtig, die Weichen frühzeitig in die richtige Richtung zu stellen. Trotz Zeiten leerer öffentlicher Kassen räumt einem der Sozialstaat mehr Möglichkeiten und Beihilfen ein, als man vielfach annehmen mag.

Wir stehen Ihnen hierbei von der Antragstellung über ein Widerspruchsverfahren bis hin zur gerichtlichen Klärung vor den Sozialgerichten mit Rat und Tat zur Seite.

 

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