Familienrecht
Statistisch gesehen endet jede zweite Ehe mit einer Scheidung vor dem Familiengericht. Neben der Scheidung und dem Versorgungsausgleich sind oft weitere Folgesachen zwischen den Ehegatten zu regeln.
Hier ist zunächst der Zugewinnausgleich und die Verteilung des Hausrates zu nennen. Während für die Verteilung des Hausrates regelmäßig kein Rechtsanwalt benötigt wird, ist die teilweise schwierige Berechnung des Zugewinnausgleichs im Falle einer Scheidung oftmals nicht ohne anwaltliche Hilfe möglich. Da schon die Zustellung des Scheidungsantrags den Stichtag für die Berechnung des Zugewinnausgleichs darstellt und das Scheidungsverfahren sich in der Regel bis zu 6 Monaten hinzieht, sind die Weichen für die Verteilung des Zugewinns möglichst früh, im besten Fall direkt nach der Trennung der Ehepartner zu stellen.
Daneben spielt der Unterhalt, den sich die Ehegatten nach Trennung bzw. Scheidung schulden, eine wichtige Rolle im Rahmen der familienrechtlichen Beratung. Während der Trennungsunterhalt ab dem Zeitpunkt der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung geschuldet ist, wird der nacheheliche Unterhalt erst nach Rechtskraft des Scheidungsurteils geschuldet. Ohne anwaltliche Hilfe sind hier die Ehepartner mit der Berechnung des Unterhaltes oftmals überfordert.
Sind gemeinsame Kinder aus der Ehe hervorgegangen, sollte ebenfalls möglichst frühzeitig nach einer Trennung die Frage des Kindesunterhaltes geklärt werden. Hier wird häufig übersehen, dass Kinder unter 12 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf den sog. Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) haben, den spezielle Stellen der kommunalen Jugendämter gewähren. Sind sich die Ehegatten über den Kindesunterhalt einig, empfiehlt sich die Errichtung einer Jugendamtsurkunde beim jeweils zuständigen Jugendamt.
Schließlich kann im Rahmen einer Trennung bzw. Scheidung auch Streit zum Sorgerecht bzw. Umgangsrecht entstehen. Auch nach einer Trennung bzw. Scheidung haben beide Elternteile das Recht und die Pflicht zur Sorge ihrer gemeinsamen Kinder.
Im Falle einer Scheidung ist für den Amtsgerichtsbezirk Bretten, zu welchem die Gemeinden Bretten, Gondelsheim, Kürnbach, Oberderdingen, Sulzfeld und Zaisenhausen zählen, das Familiengericht des Amtsgericht Bruchsal örtlich zuständig. Dieses ist weiter zuständig für die Gemeinden Bad Schönborn, Bruchsal, Dettenheim, Forst, Graben-Neudorf, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard, Kraichtal, Kronau, Östringen und Ubstadt-Weiher.
Gleichwohl ein Fachanwalt für Familienrecht für eine Scheidung nicht zwangsläufig benötigt wird, haben wir uns auf die Fahnen geschrieben, eine bestmögliche Beratung und Vertretung in Familiensachen zu gewährleisten. Aus diesem Grund wird Rechtsanwalt Marc-Alexander Knösel in Kürze einen Lehrgang zum Fachanwalt für Familienrecht beginnen.
Merkblatt: Begriff des "Getrenntlebens" (Download als pdf-Datei)
Merkblatt: Erläuterung des Trennungsunterhaltes (Download als pdf-Datei)
Klepzig . Knösel Rechtsanwälte – Ihre Anwälte aus Bretten
